Wahlarzt Kosten: Wie funktioniert die Rückerstattung bei der ÖGK?

Wahlarztbesuche sind in Österreich beliebt, kosten aber oft mehr als Kassenarzttermine. Wie funktioniert die Rückerstattung bei der ÖGK wirklich? Erfahre, was Wiener*innen und Österreicher*innen allgemein beim Einreichen der Wahlarztrechnung beachten sollten und wie viel du zurückbekommst!

Wahlarzt Kosten: Wie funktioniert die Rückerstattung bei der ÖGK?

Wer sich in Österreich für einen Wahlarzt entscheidet, genießt größere Wahlfreiheit bei der medizinischen Versorgung. Allerdings bedeutet dies auch, dass die Kosten zunächst selbst getragen werden müssen. Die gute Nachricht: Ein Teil dieser Ausgaben kann bei der ÖGK zurückgefordert werden. Wie dieser Prozess funktioniert und welche Faktoren die Rückerstattungshöhe beeinflussen, erfahren Sie in diesem Artikel.

Was ist ein Wahlarzt in Österreich?

Ein Wahlarzt ist ein Arzt ohne Kassenvertrag mit der ÖGK oder anderen Sozialversicherungsträgern. Anders als Vertragsärzte, bei denen die Kosten direkt mit der Krankenkasse abgerechnet werden, stellen Wahlärzte ihre Leistungen privat in Rechnung. Patientinnen und Patienten zahlen die Behandlung zunächst aus eigener Tasche und können anschließend einen Antrag auf Kostenrückerstattung bei ihrer Krankenkasse stellen.

Die Entscheidung für einen Wahlarzt kann verschiedene Gründe haben: kürzere Wartezeiten, spezielle Fachkenntnisse, persönliche Empfehlungen oder einfach die freie Arztwahl. Wichtig zu wissen ist, dass nicht alle Leistungen eines Wahlarztes erstattungsfähig sind. Die ÖGK erstattet nur jene Leistungen, die auch im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung vorgesehen sind.

Die Rolle der ÖGK bei Rückerstattungen

Die Österreichische Gesundheitskasse ist der größte Sozialversicherungsträger des Landes und zuständig für die Rückerstattung von Wahlarztkosten für ihre Versicherten. Die ÖGK orientiert sich dabei an festgelegten Tarifen, die deutlich unter den tatsächlichen Kosten eines Wahlarztes liegen. Die Erstattung erfolgt auf Basis des sogenannten Vertragstarifs, also jenes Betrags, den die Kasse einem Vertragsarzt für dieselbe Leistung zahlen würde.

Die Höhe der Rückerstattung variiert je nach Fachrichtung und Art der Behandlung. In der Regel erhalten Versicherte zwischen 40 und 80 Prozent des Vertragstarifs zurück. Das bedeutet, dass oft nur ein Bruchteil der tatsächlich bezahlten Wahlarztrechnung erstattet wird. Die genauen Erstattungssätze sind in den Satzungen der ÖGK festgelegt und können sich ändern.

So reichst du deine Wahlarztrechnung ein

Die Einreichung einer Wahlarztrechnung bei der ÖGK ist ein relativ unkomplizierter Prozess. Zunächst benötigst du eine detaillierte Rechnung vom Wahlarzt, die bestimmte Pflichtangaben enthalten muss: Name und Adresse des Arztes, Sozialversicherungsnummer des Patienten, Datum der Behandlung, genaue Leistungsbeschreibung und den Rechnungsbetrag.

Die Rechnung kann auf verschiedenen Wegen eingereicht werden. Der klassische Weg führt über die ÖGK-Servicestelle, wo das Original oder eine Kopie der Rechnung abgegeben wird. Alternativ bietet die ÖGK auch die Möglichkeit der Online-Einreichung über das Versichertenportal. Hierfür ist eine Registrierung mit Bürgerkarte oder Handy-Signatur erforderlich. Der digitale Weg beschleunigt die Bearbeitung erheblich.

Wichtig ist die Einhaltung der Einreichfrist: Wahlarztrechnungen müssen innerhalb von sechs Wochen nach Behandlungsdatum bei der ÖGK eingereicht werden. Bei verspäteter Einreichung kann die Rückerstattung gekürzt oder ganz verweigert werden. Nach erfolgreicher Prüfung überweist die ÖGK den Erstattungsbetrag auf das angegebene Bankkonto.

Wie hoch ist die Rückerstattung?

Die Höhe der Rückerstattung hängt von mehreren Faktoren ab. Grundsätzlich erstattet die ÖGK 80 Prozent des Vertragstarifs bei Fachärzten und teilweise niedrigere Sätze bei anderen Leistungen. Der Vertragstarif liegt jedoch deutlich unter den üblichen Honoraren von Wahlärzten. Während ein Wahlarzt für eine Erstuntersuchung beispielsweise 150 bis 250 Euro berechnen kann, liegt der Vertragstarif oft nur bei 50 bis 80 Euro. Die tatsächliche Rückerstattung beträgt dann etwa 40 bis 64 Euro.


Leistungsart Durchschnittliche Wahlarztkosten Geschätzter Vertragstarif Rückerstattung (ca. 80%)
Allgemeinmedizinische Untersuchung 100-150 EUR 40-60 EUR 32-48 EUR
Facharzt Erstordination 150-250 EUR 60-90 EUR 48-72 EUR
Psychotherapie (Einzelsitzung) 80-120 EUR 28-32 EUR 22-26 EUR
Laboruntersuchungen 50-200 EUR 20-80 EUR 16-64 EUR

Preise, Tarife und Kostenerstattungen in diesem Artikel basieren auf aktuell verfügbaren Informationen, können sich jedoch im Laufe der Zeit ändern. Es wird empfohlen, vor finanziellen Entscheidungen eine unabhängige Recherche durchzuführen.


Bei manchen Leistungen wie Zahnbehandlungen oder bestimmten Vorsorgeuntersuchungen gelten abweichende Regelungen. Auch die Mitversicherung von Angehörigen kann die Erstattungshöhe beeinflussen. Es empfiehlt sich, vor einer kostenintensiven Behandlung bei der ÖGK nachzufragen, mit welcher Rückerstattung konkret zu rechnen ist.

Wichtige Tipps für Patientinnen und Patienten

Um die Rückerstattung optimal zu nutzen, sollten einige praktische Hinweise beachtet werden. Erstens: Frage den Wahlarzt vor der Behandlung nach den voraussichtlichen Kosten und kläre, welche Leistungen konkret erbracht werden. Zweitens: Bewahre alle Rechnungen und Zahlungsbelege sorgfältig auf. Drittens: Reiche die Rechnung zeitnah ein, um die Sechswochenfrist nicht zu versäumen.

Eine private Zusatzversicherung kann sinnvoll sein, um die Differenz zwischen Wahlarztkosten und ÖGK-Rückerstattung abzudecken. Viele Versicherungen bieten spezielle Tarife für Wahlarztkosten an. Zudem lohnt es sich, die ÖGK-Satzungen regelmäßig zu prüfen, da sich Erstattungssätze ändern können.

Schließlich sollte man wissen, dass bestimmte Leistungen wie reine Schönheitsoperationen, alternative Heilmethoden ohne wissenschaftliche Anerkennung oder Komfortleistungen nicht erstattungsfähig sind. Im Zweifelsfall hilft eine Anfrage bei der ÖGK-Servicestelle.

Fazit

Die Inanspruchnahme eines Wahlarztes bietet Flexibilität und oft schnelleren Zugang zu medizinischer Versorgung, ist jedoch mit finanziellen Mehrkosten verbunden. Die ÖGK erstattet einen Teil der Kosten, wobei die Rückerstattung meist deutlich unter den tatsächlichen Ausgaben liegt. Wer die Einreichungsfristen beachtet, alle notwendigen Unterlagen bereithält und sich vorab über die zu erwartende Erstattung informiert, kann den Prozess reibungslos gestalten. Eine Zusatzversicherung kann helfen, die finanzielle Lücke zu schließen und mehr Wahlfreiheit bei der Gesundheitsversorgung zu ermöglichen.