Kostenübernahme für Hörgeräte 2026: Das zahlen die Krankenkassen
Hörgeräte sind für viele Menschen in Deutschland unverzichtbar, doch die Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen ist oft unklar. Was ändert sich 2026 bei den Zuschüssen, wer profitiert von neuen Regelungen und welche Zusatzkosten entstehen? Alle Infos zur Finanzierung 2026.
Wer eine Hörminderung hat, kann in Deutschland auf eine geregelte Unterstützung durch die gesetzliche Krankenversicherung zurückgreifen. Die Grundsätze sind klar definiert, doch Verträge zwischen Akustikern und Krankenkassen können Details beeinflussen. Dieser Leitfaden fasst zusammen, wie die Kostenübernahme 2026 funktioniert, welche Zuschüsse üblich sind und worauf Versicherte bei der Auswahl eines Geräts achten sollten.
Dieser Artikel dient ausschließlich zu Informationszwecken und sollte nicht als medizinischer Rat verstanden werden. Wenden Sie sich für eine persönliche Einschätzung an eine qualifizierte Fachperson im Gesundheitswesen.
Die gesetzliche Grundlage zur Kostenübernahme von Hörgeräten
Die Versorgung mit Hörhilfen ist ein Sachleistungsanspruch nach SGB V Paragraf 33. Maßgeblich sind außerdem die Hilfsmittel Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses und das Hilfsmittelverzeichnis. Danach besteht ein Anspruch auf eine zweckmäßige, ausreichende und wirtschaftliche Versorgung. Gesetzliche Krankenkassen schließen dafür Verträge mit Hörakustik Fachbetrieben. Üblicherweise ist eine Neuversorgung im Abstand von etwa sechs Jahren vorgesehen, sofern medizinisch erforderlich. Grundlage ist eine Verordnung durch eine HNO Ärztin oder einen HNO Arzt, gestützt auf Audiometrie und die Feststellung einer alltagsrelevanten Beeinträchtigung des Hörvermögens.
Die Höhe der Zuschüsse für Hörgeräte ab 2026
Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt bei medizinischer Notwendigkeit einen Festbetrag je Ohr. Dieser bewegt sich erfahrungsgemäß im Bereich von rund 700 bis 800 Euro je Hörgerät, abhängig von Kasse und bestehenden Verträgen. Zusätzlich fällt in der Regel eine gesetzliche Zuzahlung von 10 Euro pro Gerät an. Innerhalb der Regelversorgung sind zuzahlungsfreie Modelle über Vertragspartner erhältlich. Wünscht die versicherte Person Komfortfunktionen über das medizinisch Notwendige hinaus, entsteht ein Eigenanteil. In der Regel sind Komponenten wie Otoplastik, Anpassung und mehrjährige Nachbetreuung bereits im Festbetrag berücksichtigt.
Voraussetzungen für die Erstattung durch die Krankenkasse
Erforderlich sind eine ärztliche Verordnung der HNO Praxis und der Nachweis, dass eine Hörgeräteversorgung zur Teilhabe am Alltag notwendig ist. Die Anpassung muss durch einen Betrieb mit Krankenkassenvertrag erfolgen. Die gesetzliche Zuzahlung kann entfallen, wenn eine Zuzahlungsbefreiung vorliegt. Bei Minderjährigen gelten besondere Sicherungsstandards und häufig erweiterte Leistungsumfänge. Manche Kassen verlangen eine formale Genehmigung des Kostenvoranschlags, andere haben mit Akustikern Vereinbarungen, die den Prozess digital und ohne individuelle Vorabprüfung abwickeln.
Realistische Kostenbeispiele 2026 zeigen Spannbreiten und dienen der Orientierung. Region, Vertrag und gewählte Ausstattung können die Beträge beeinflussen. Die Angaben sind Schätzwerte.
| Produkt oder Leistung | Anbieter | Kostenschätzung |
|---|---|---|
| Regelversorgung Hörgerät HdO ohne Komfortextras | AOK, Barmer, TK GKV | Zuschuss ca. 700–800 € je Ohr plus 10 € gesetzliche Zuzahlung je Gerät, Eigenanteil 0 € möglich |
| Anpassung, Otoplastik, Service bis zu 6 Jahre | GKV Vertrag über Hörakustiker | In der Regel im Festbetrag enthalten, keine zusätzlichen Kosten bei Regelversorgung |
| Mittelklasse Hörgerät mit erweiterten Automatikfunktionen | KIND, GEERS, Amplifon, Fielmann | Gesamtpreis häufig 1.200–2.400 € je Ohr, nach GKV Zuschuss verbleibt typischer Eigenanteil von ca. 500–1.600 € |
| Premium Hörgerät mit Bluetooth und Akku | KIND, GEERS, Amplifon, Fielmann | Gesamtpreis oft 2.000–3.500 € je Ohr, nach GKV Zuschuss verbleibt typischer Eigenanteil von ca. 1.200–2.800 € |
| Laufende Betriebskosten Batterien oder Ladezubehör | GKV und Anbieter | Batterien ca. 30–100 € pro Jahr, Akkutausch je nach System ca. 50–150 € alle 2–3 Jahre |
Preise, Tarife oder Kostenschätzungen in diesem Artikel basieren auf den zuletzt verfügbaren Informationen und können sich im Zeitverlauf ändern. Eigene Recherche wird vor finanziellen Entscheidungen empfohlen.
Das Verfahren zur Beantragung bei der Krankenkasse
Der typische Ablauf beginnt mit der HNO Diagnostik und Verordnung. Anschließend folgt die Auswahl eines Hörakustik Betriebs mit Krankenkassenvertrag, idealerweise ein lokaler Service in Ihrer Region. Dort startet eine mehrwöchige Testphase mit mehreren Geräten. Der Akustiker erstellt einen Kostenvoranschlag und übermittelt ihn je nach Kasse digital zur Genehmigung oder rechnet nach Vertragslage direkt ab. Nach Entscheidung der Kasse wird das gewählte Gerät final angepasst, dokumentiert und ausgeliefert. Es folgen Kontrolltermine, Nachjustierungen und gegebenenfalls Reparaturen. Bei Verlust oder Defekt gelten die jeweiligen Vertragsbedingungen und Gewährleistungsfristen.
Tipps zur Auswahl von Hörgeräten und zum Eigenanteil
- Testen Sie mehrere zuzahlungsfreie Modelle und vergleichen Sie Sprachverständlichkeit in Ruhe und Störlärm sowie den Tragekomfort.
- Prüfen Sie, ob Funktionen wie Richtmikrofone, Impulsschallmanagement oder Bluetooth in Ihrem Alltag tatsächlich erforderlich sind. Unnötige Extras erhöhen den Eigenanteil.
- Erfragen Sie immer eine transparente Aufstellung aus Gerätepreis, enthaltenen Serviceleistungen und möglichen Zusatzkosten, etwa für Akkus, Fernbedienungen oder Verlängerungen des Servicepakets.
- Achten Sie auf die Alltagstauglichkeit, etwa Schweiß und Staubschutzklassen, und auf einfache Reinigung. Für sportlich aktive Menschen können robuste Gehäuse sinnvoll sein.
- Für Berufstätige kann Konnektivität mit Telefon oder Video Meetings wichtig sein. Wer hauptsächlich Gespräche in kleiner Runde führt, profitiert möglicherweise schon von einer Regelversorgung ohne Mehrpreis.
- Vergleichen Sie mehrere Vertragspartner in Ihrer Gegend. Unterschiedliche Akustiker setzen verschiedene Herstellermodelle ein und bieten teils unterschiedliche Servicepakete.
Abschließend gilt, dass die gesetzliche Grundlage eine solide Versorgung sicherstellt und zuzahlungsfreie Optionen realistisch sind. Höhere Komfortstufen sind möglich, führen aber zu Eigenanteilen, die je nach Vertrag und Ausstattung spürbar variieren. Wer die Voraussetzungen kennt, das Verfahren strukturiert angeht und Angebote sorgfältig vergleicht, erhält eine bedarfsgerechte Versorgung mit verlässlicher Kostenplanung.